Umstellung der Berechnungsart der Verkehrssteuer ist sinnvoll – FDP verlangt ertragsneutrale Umsetzung und Verzicht auf unnötige Quersubventionierungen

Die FDP Aargau begrüsst die Umstellung der Berechnungsart der Verkehrssteuern auf eine neuen Schlüssel, bei dem Gesamtgewicht und Normleistung je zur Hälfte zum Tragen kommen. Für die FDP ist eine ertragsneutrale Umsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes zwingend, alles andere würden der viele Jahre pendenten und sich nun im parlamentarischen Prozess befindenden Revision des Gebührenrechts zuwiderlaufen. Einer Quersubventionierung neuer Antriebsarten – «Ökologisierung» genannt – mit dauerhaften Zuschlägen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren steht die FDP kritisch gegenüber.

Die neue Formel, bei der das Gesamtgewicht und die Normleistung bei der Berechnung der Besteuerung je zu 50 Prozent gewichtet werden, wird von der FDP Aargau als pragmatischer Ansatz begrüsst. Auch die Korrekturfaktoren, die bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben eingerechnet werden, sind sinnvoll und fachlich begründet. Die neue Besteuerung von Wohnmotorwagen ab 3,5 Tonnen, Gesellschaftswagen und gewerblichen Motorfahrzeugen nach dem Gesamtgewicht ist für die FDP ebenfalls nachvollziehbar. Die angekündigte «ertragsneutrale» Umsetzung innerhalb der einzelnen Fahrzeugkategorien ist zwingend umzusetzen. Mehrerträge bei der Verkehrssteuer würden der aktuell laufenden Revision des Gebührenrechts diametral zuwiderlaufen.

Keine unnötige Quersubventionierung

Den im Anhörungsbericht «Ökologisierung» genannten Mechano einer Tariferhöhung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugunsten einer Entlastung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beurteilt die FDP aus mehreren Gründen kritisch und lehnt sie in der vorliegenden Form ab. So ist die Ökologisierung des Fahrzeugbestandes schweizweit bereits in vollem Gang, eine zusätzliche staatliche Förderung ist überflüssig. Angesichts der bereits existierenden Befreiung der Elektro-Fahrzeuge sind die neuen Antriebsarten ohnehin bereits im Vorteil. Ordnungspolitisch besonders stossend ist der Umstand, dass die Rabatte für alternative Antriebe befristet gelten, die Zuschläge für deren Finanzierung jedoch unbefristet weiterlaufen sollen. Sollte der Regierungsrat dennoch am vorgeschlagenen System festhalten wollen, verlangt die FDP eine wesentliche Kürzung dieses Förderungsmodus, beispielsweise auf gesamthaft drei Jahre.
 

Weitere Auskünfte:

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51